3. 3.1. Gegen diesen ihr am 3. Juni 2025 zugestellten Entscheid erhob die Gesuchstellerin am 13. Juni 2025 (Postaufgabe) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen vom 2. Juni 2025 aufzuheben. 2. Es sei der Gesuchstellerin für das am 7. Oktober 2024 eingeleitete Scheidungsverfahren [OF.2024.135] die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und lic. iur. Mathias Merki, Rechtsanwalt und Notar, als ihr Vertreter einzusetzen.