1. AA._____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beantragte mit Eingabe vom 7. Oktober 2024 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen im Rahmen des von ihr gegen BA._____ (nachfolgend: Beklagter) angehobenen Scheidungsverfahrens die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Am 2. Juni 2025 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen wie folgt: " 1. Das Gesuch von AA._____ um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 2. Der Klägerin wird die Frist zur Einreichung der Klagebegründung einstweilen bis 30. Juni 2025 erstreckt."