In den Akten fehlen unterzeichnete Debitorenlisten, die Debitorenliste (BB 13) ist weder unterschrieben noch mit den angeblich offenen Rechnungen untermauert. Betreffend die Auftragsliste (BB 14) reichte der Beklagte keine Auftragsbestätigungen ein, demnach handelt es sich ebenfalls um blosse Behauptungen. Aktuelle Belege über die Gesamtschulden der Familie liegen auch nicht vor.