Konkursamtes von Fr. 500.00 und des erstinstanzlichen Entscheids in der Höhe von Fr. 350.00 gedeckt werden und es verbleibe sogar ein Überschuss von Fr. 3'256.28. Der Beklagte werde auch in Zukunft zahlungsfähig bleiben. Er habe mit seiner Einzelunternehmung bisher im Jahr 2025 einen Umsatz in der Höhe von Fr. 167'978.23 (exkl. Steuer) und Einnahmen von Fr. 154'443.48 (exkl. Steuer) erzielt. Dies ergebe einen Umsatz von Fr. 30'541.50 und -6-