2.3.2. Hinsichtlich seiner Zahlungsfähigkeit legte der Beklagte dar, seinem Betreibungsregisterauszug seien neun offene Betreibungen zu entnehmen, wovon bei einer ein gerechtfertigter Rechtsvorschlag eingereicht worden sei. Auf der Schuldnerinformation zeige sich, dass der offene Betrag, inkl. der Konkursforderung Fr. 25'880.60 betrage. Ohne die Betreibung, bei welcher gerechtfertigt ein Rechtsvorschlag eingereicht worden sei, ergebe sich ein Betrag von Fr. 24'341.52. Aus dem Betreibungsregisterauszug sei ersichtlich, dass der Beklagte fast alle offenen Betreibungen abbezahlt habe.