2.2. Der Konkursentscheid wurde dem Beklagten am 5. Juni 2025 zugestellt (VA, act. 22). Die zehntägige Rechtsmittelfrist lief damit am 16. Juni 2025 ab (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 142 Abs. 1 und 3 ZPO), weshalb die Konkursforderung bis zu diesem Tag getilgt oder hinterlegt sein musste. Die -4-