3. 3.1. Gegen diesen ihm am 5. Juni 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 13. Juni 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: -3- " 1. Die Eröffnung des Konkurses über den Beschwerdeführer vom 03.06.2025 (Geschäftsnummer SG 2025.21/sg) durch das Bezirksgericht Rheinfelden sei mit sofortiger Wirkung aufzuheben und es sei der Beschwerdeführer in die Verfügung über seine Aktiven wiedereinzusetzen.