1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes der Region Q._____ vom 5. Dezember 2024 für eine Forderung von Fr. 2'683.70 nebst 5 % Zins seit 29. November 2024 (Forderungsgrund: "Ausstehende Sozialversicherungsforderung, 03.09.2024 Rechnung Veranlagung Lohnbeiträge [12.2023] CHF 2'805.50, 28.11.2024 Verzugszins 04.09.2024 - 28.11.2024 CHF 31.65) sowie Fr. 153.45 ohne Zins. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 8. Januar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung wurde dem Beklagten unbestrittenermassen zugestellt.