• Im gesamten Verfahren sei jegliche Korrespondenz an die einzig urkundlich nachweisbare Person B._____ zu richten, auf welche auch die amtlichen Basisdokumente (Geburtsregisterauszug, Heimatschein, Pass) ausgestellt sind. • Die Anwendung der zwölf BAR-Vermutungen wird ausdrücklich und in allen einzelnen Punkten untersagt. • Dieser Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. • Der vorliegende Entscheid sei vollständig aufzuheben. Damit sei die Rechtsöffnung nicht zu gewähren.