2.3. Die Parteien liessen sich mit weiteren Eingaben (die Kläger am 3. April 2025, der Beklagte am 21. April 2025) vernehmen. 2.4. Am 21. Mai 2025 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten: "1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj) für den Betrag von Fr. 15'215.25 nebst Zins zu 3.5% seit 01.05.2024 sowie für bis dahin aufgelaufenen Zins von Fr. 32'358.90 definitive Rechtsöffnung erteilt.