3. 3.1. Gegen diesen ihm am 10. Januar 2025 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 13. Januar 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Es sei der Entscheid des Bezirksgerichts Kulm vom 9. Januar 2025 aufzuheben. 2. Es sei der Konkurs über den Beschwerdeführer aufzuheben. 3. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau erteilte der Beschwerde mit Verfügung vom 14. Januar 2025 die aufschiebende Wirkung.