2. 2.1. Der Kläger stellte mit Eingabe vom 1. November 2024 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 9. Januar 2025 wie folgt: " 1. Über B._____, […], wird mit Wirkung ab 9. Januar 2025, 08:45 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren. 3. Gegebenenfalls kann das summarische Verfahren zur Anwendung gebracht werden.