Das Verfahren um Rechtsschutz in klaren Fällen untersteht der Verhandlungsmaxime. Dies gilt auch im Falle der Mieterausweisung (EVA BACHOF- NER, Die Mieterausweisung, 2019, N. 451). Nach einhelliger Lehre hat das Gericht die Frage der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung von Amtes wegen zu prüfen (BACHOFNER, a.a.O., N. 453).