Die Gesuchstellerin habe es unterlassen, sämtliche massgeblichen Faktoren lückenlos darzulegen und habe dem Gericht eine Überprüfung ihrer finanziellen Situation verunmöglicht. Aufgrund dessen und der im Recht liegenden Unterlagen sei davon auszugehen, dass die Gesuchstellerin im Rahmen des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vollständig dargelegt habe. 3.2. Die Gesuchstellerin macht zunächst eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend (Beschwerde S. 5 f.), wobei die Rüge aufgrund deren formellen Natur vorab zu behandeln ist.