3.4. Die Gesuchstellerin verzichtete mit Schreiben vom 30. Juni 2025 auf eine Stellungnahme unter Hinweis auf die Begründung ihrer Beschwerde vom 2. Juni 2025. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).