Selbst bei einem Eintreten auf die Beschwerde ist ihr kein Erfolg beschieden. Im vorliegenden Fall beruht die Forderung auf dem rechtskräftigen Rektifikat vom 19. Mai 2022 des Urteil des Einzelgerichts des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt ES.2021.527 vom 6. Mai 2022, worin der Beklagte wegen Widersetzung gegen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung i.S. des Epidemiegesetzes zur Zahlung einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt sowie zur Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von Fr. 205.30 und einer Urteilsgebühr in Höhe von Fr. 400.00 (bei Verzicht auf eine Berufung bzw. Ausfertigung einer schriftlichen Urteilsbegründung Fr. 200.00)