Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ vom 16. August 2024 für eine Forderung von Fr. 405.30 (Forderungsgrund: "Fall-Nr. ES.2021.00527, Rechnungsnummer bbb vom 18.07.2022") sowie Mahngebühren von Fr. 90.00. Gegen diesen ihm am 30. August 2024 zugestellten Zahlungsbefehl erhob der Beklagte gleichentags Rechtsvorschlag.