"1. Dem Gesuchsteller [= Kläger] wird in teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsgesuches in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2024) für den Betrag von CHF 788.45 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird auf das Rechtsöffnungsgesuch nicht eingetreten. 3. Die Entscheidgebühr von CHF 150.00 wird der Gesuchgegnerin [= Beklagte] auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass die Gesuchgegnerin dem Gesuchsteller den Betrag von CHF 150.00 direkt zu ersetzen hat.