1. Mit Gesuch vom 11. Juni 2024 (Postaufgabe: 12. Juni 2024) ersuchte der Kläger beim Bezirksgericht Lenzburg in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2024) um Rechtsöffnung für einen Betrag von Fr. 788.45 zuzüglich Betreibungskosten von Fr. 54.00. 2. Nach Einholung einer Stellungnahme von der Beklagten erkannte das Gerichtspräsidium Lenzburg mit Entscheid vom 31. Oktober 2024 wie folgt: