4. 4.1. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihm Rechtsanwalt Roman Baumgartner, T._____, bestellt. - 15 - 4.2. Das Gesuch der Klägerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen, soweit es in Bezug auf die Gerichtskosten nicht zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben wird. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird ihr Rechtsanwalt Cornel Wehrli, V._____, bestellt. Zustellung an: […]