von monatlich netto Fr. 4'417.90 auszugehen. Bei einem Pensum von 60 % ergebe dies ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'650.75. Mit diesen Ausführungen setzt sich der Beklagte in seiner Berufung ebenfalls nicht substantiiert auseinander (E. 1 oben). Insbesondere legt er nicht dar, weshalb es der Klägerin in einem […] möglich sein sollte, nach ihrem krankheitsbedingten Ausfall ein höheres Einkommen erzielen zu können, als sie es im Juli 2023 noch als [...] verdient hat. Ihr damaliges Nettoeinkommen für ein 80 %-Pensum entspricht bei einem 60 %-Pensum - 13 -