5.4. Höhe des hypothetischen Einkommens Im Streit liegt sodann das der Klägerin (hypothetisch) anzurechnende Einkommen. Die Vorinstanz führte diesbezüglich aus, auf ihrem erlernten Beruf als [...] habe die Klägerin seit rund 30 Jahren nicht mehr gearbeitet. Ihre Ausbildung zur [...] (2016 bis 2021) habe sie zwar nicht abgeschlossen, sie verfüge aber mit ihrem beruflichen Werdegang – im Jahr 2022 habe sie für den M._____ in S._____ und die N._____ AG in T._____ und zuletzt im Juli 2023 als [...] für den O._____ im U._____ gearbeitet, wo sie mit 80 % monatlich netto Fr. 3'250.00 (exkl.