_ sei bereits in ihrem (dem aktuellsten) Arztbericht vom 11. November 2024 davon ausgegangen, dass sich ihr Pensum möglicherweise in den nächsten Monaten auf 60 % erhöhen lassen könnte. Bei einer weiterführenden adäquaten Behandlung der depressiven Episode sei somit eine Arbeitsfähigkeit der Klägerin von 60 % gegeben. Gemäss Bundesgericht (BGE 143 V 414 E. 4.3; Urteil des Bundesgerichts 8C_222/2017 vom 6. Juli 2017 E. 5.2) seien chronische - 12 - Verläufe mit über zweijähriger Dauer nicht ausgeschlossen (angefochtener Entscheid, E. 4.5.3.5).