Dazu sei eine weitere Betreibung "für die Gemeindesteuern 2021" gekommen. Es seien jedoch "neue Betreibungen für Schulden der Ehegatten" angehoben worden, die er "allein [bezahlt habe] bzw. für diese gepfändet wurde" (jeweils unter Angabe, von "Gläubiger", "Forderung" und ob "bezahlt", "Pfändung" oder "Betreibung eingeleitet"). Demgemäss beliefen sich die von ihm "getilgten Schulden der Ehegatten" auf mittlerweile Fr. 63'827.45. Er zahle weiterhin monatlich "Schulden der Familie" ab. Ein Betrag von Fr. 1'640.00 pro Monat erscheine für die "laufende Schuldentilgung" angemessen (act.