4.4.2. Unterschied hypothetisches und gepfändetes Einkommen Soweit der Beklagte sinngemäss rügt, die Nichtberücksichtigung seiner Einkommenspfändungen führe faktisch zur rückwirkenden Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, übersieht er, dass im Gegensatz zum hypothetischen (effektiv gar nicht erzielten) Einkommen eine Lohnpfändung das tatsächlich erzielte Einkommen betrifft. Dessen eigentliche Höhe wird durch eine Lohnpfändung nicht beeinflusst, sondern vielmehr bewirkt die Lohnpfändung, dass der Schuldner über einen gewissen (gepfändeten) Anteil seines Lohnes nicht mehr frei verfügen kann.