4. Schulden 4.1. Vorinstanz / Parteistandpunkte Die Vorinstanz berücksichtigte die vom Beklagten geltend gemachten Schulden (Fr. 1'640.00) nicht in dessen Bedarf. Mit der blossen Auflistung der Gläubiger mit dem jeweiligen Forderungsbetrag sowie dem Tilgungsresp. Pfändungsstatus gelinge ihm der Nachweis nicht, dass die Schulden -6-