Gegenstand Vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens (Abänderung Eheschutz) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Das Gerichtspräsidium Q._____ regelte mit Eheschutzentscheid vom 12. August 2021 (SF.2021.9) das Getrenntleben der Parteien (Trennung 1. April 2021). Es verpflichtete den Beklagten zur Bezahlung von Kinderunterhalt für Sohn C._____ (geb. tt.mm. 2006). Weiter wurde folgender Punkt der Vereinbarung vom 12. August 2021 genehmigt: "4. Es sei festzustellen, dass mangels Leistungsfähigkeit kein Ehegattenunterhalt geschuldet ist" (Disp.-Ziff. 5/4).