3. 3.1. Gegen diesen ihr am 15. Mai 2025 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 22. Mai 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es sei das Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5001 Aarau, sofort nach Eingang der vorliegenden Beschwerde anzuweisen, auf eine Publikation des Konkurses zu verzichten. 3. Das Urteil des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 12. Mai 2025 betreffend Konkurseröffnung über die Beschwerdeführerin sei vollumfänglich aufzuheben.