1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte (Inhaberin des im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragenen Einzelunternehmens "B._____") mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 23. Dezember 2024 für eine Forderung von Fr. 1'697.00 nebst Zins zu 5 % seit 20. Dezember 2024, Verzugszins vom 1. April 2024 bis 19. Dezember 2024 im Betrag von Fr. 61.10 und Fr. 35.00 Mahngebühr. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 7. Januar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.