2.2. Im Rahmen der am 6. März 2024 im Verfahren OF.2024.3 durchgeführten Einigungsverhandlung schlossen C._____ und der Gesuchsteller eine Vereinbarung, gestützt auf die gegen den Gesuchsteller strafbewehrte (Art. 292 StGB) Annäherungs- und Kontaktverbote (Ausnahme Kontaktaufnahme in Briefform) gegenüber E._____ (Dispositiv-Ziffer 1.1) sowie C._____ und F._____ (Dispositiv-Ziffer 1.2) ausgesprochen wurden (Entscheid des Gerichtspräsidiums Q._____ [Gesuchsgegnerin] vom 6. März 2024, VZ.2024.6).