Mit Klage vom 3. März 2020 machte der Gesuchsteller vor dem Bezirksgericht Q._____ das Scheidungsverfahren nach Art. 114 ZGB anhängig (Verfahren OF.2020.10). Mit Entscheid vom 18. Februar 2021 wurde die Ehe durch das Gerichtspräsidium Q._____ (Gesuchsgegnerin) geschieden. Dabei wurde die elterliche Sorge bezüglich beider Kinder beiden Eltern belassen und die alternierende Obhut festgelegt.