___ erarbeitete) Entwürfe des Schenkungsvertrags, welche durch die Eltern des Gesuchstellers gerade nicht unterzeichnet worden sind, womit entsprechend auch keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können bzw. diese auch nicht für die Auslegung des unterzeichneten Schenkungsvertrags vom 29. September 2017 herangezogen werden können. Gesagtes gilt für die Beweise "d und j bis p", wobei es sich primär um Anwaltskorrespondenz zwischen dem Gesuchsteller und seinen damaligen Rechtsvertretern und ein Schreiben von Rechtsanwalt J._____ an die Eltern des Gesuchstellers handelt.