in der Klage vom 30. April 2025 in "Punkte 5 bis 7" primär darlegt, welche fehlerhaften Leistungen durch andere Rechtsanwälte (I._____, J._____ und K._____) erbracht worden sein sollen. Inwiefern diese Ausführungen für die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Schenkungsvertrag vom 29. September 2017 und somit für Rechtsanwalt E._____ relevant gewesen sein sollen, und damit eine Sorgfaltspflichtverletzung durch diesen belegen, ist nicht ersichtlich und wird nicht dargelegt. Gesagtes gilt für die -8-