Soweit den Akten weiter zu entnehmen ist, mandatierte der Gesuchsteller nachfolgend Rechtsanwalt K._____, welcher für die Durchsetzung der Ansprüche aus dem Schenkungsvertrag vom 29. September 2017 ein Schlichtungsgesuch entwarf und dieses beim Friedensrichteramt Kreis VI anhängig machte. Mit Verfügung des Friedensrichteramts Kreis VI vom 31. Mai 2022 wurden die Parteien auf den 24. Juni 2022 zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen, wobei davon auszugehen ist, dass diese in der Folge durchgeführt und dem Gesuchsteller eine Klagebewilligung ausgestellt wurde (vgl. dazu die Klagebeilagen "Beweise RA K._____ p-s").