Gemäss Rechtsanwalt J._____ sei der Schenkungsvertrag vom 29. September 2017 gültig zustande gekommen, wobei auch Rechtsanwalt K._____ zu diesem Schluss gekommen sei. Es sei problemlos möglich, den Schenkungsvertrag "zum Vollzug" zu bringen. Der Vater des Gesuchstellers habe während eines Telefonats mit Rechtsanwalt J._____ Unwahrheiten über den Gesuchsteller verbreitet, worauf Rechtsanwalt J._____ das Mandat niedergelegt habe. Im Schreiben vom 30. September 2021 werde erwähnt, dass die Abrechnung von Rechtsanwalt I._____ überrissen ausfalle, ebenso werde erwähnt, dass es einen Entwurf gegeben habe.