__ nicht im Interesse des Gesuchstellers gehandelt habe. Es seien unerlaubte Handlungen durch Rechtsanwalt I._____ vorgenommen worden, die in Abwesenheit des Gesuchstellers stattgefunden hätten und Rechtsanwalt I._____ sei nicht befugt gewesen, Vertragsänderungen vorzunehmen. Dies stehe im -5- Widerspruch zu "Beweis d". Es lägen Verletzungen der Art. 41, Art. 321e, Art. 394 und Art. 398 OR durch Rechtsanwalt I._____ vor.