__ nachgebessert werden müssen, da keine Ausgleichspflicht bestanden habe. Man reduziere nicht eine Schenkung um Fr. 125'000.00 um dann in einem weiteren Schritt den Schenkungsvertrag mit der Klausel "I. Feststellungen, Abs. 4. auf Seite 2 des Schenkungsvertrags" zu ergänzen. Das, was Rechtsanwalt I._____ mit seinen Entwürfen und dem unterschriebenen Schenkungsvertrag der Eltern vom 29. September 2017 vollbracht habe, sei widersprüchlich und stupid. Mit den E-Mails vom 7., 15. und 21. September 2017 sei bewiesen, dass Rechtsanwalt I._____ nicht im Interesse des Gesuchstellers gehandelt habe.