Aufgrund der edierten Unterlagen, insbesondere betreffend die Verfahren OZ.2022.12 und ZOR.2023.54 sei in materieller Hinsicht von einer Aussichtslosigkeit in der Hauptsache auszugehen. Der Gesuchsteller sei nicht zufrieden mit dem Ausgang dieser beiden Verfahren und mache dafür diverse Rechtsanwälte verantwortlich. Bezüglich der Verfahrensausgänge in den beiden genannten Verfahren könne integral auf die Erwägungen dieser Entscheide verwiesen werden. Es lägen keine glaubwürdigen Beweise für die vom Gesuchsteller geltend gemachten Ansprüche vor.