" Die Verfügung vom 5. Mai 2025 bezüglich der URP sei gutzuheissen sowie die Verfügung vom 7. Mai 2025 sei dann abzuweisen. Unter Kostenfolgen von MLaw E._____." 3.2. Es wurden keine Stellungnahmen eingeholt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).