muss (im Vergleich zu einem Arbeitsweg) nicht täglich zurückgelegt werden. Der Beklagte muss mit dem Kind den gleichen Weg zurücklegen, ohne dass ihm dafür (neben seinem GA) Autokosten angerechnet worden wären. Allerdings kommen zu den Kosten für das persönliche A-Wellen-Abo der Klägerin für drei Zonen (Arbeitsweg) von monatlich Fr. 96.75 (vgl. www.a- welle.ch) effektiv noch die Kosten für das Besuchsrecht von Fr. 173.15 (Halbtax [Fr. 15.85 pro Monat], drei Tageskarten zum Halbtax pro Monat [3 x Fr. 51.60] und Junior-Karte [Fr. 2.50 pro Monat]; vgl. www.sbb.ch) dazu. Es sind deshalb im Bedarf der Klägerin lediglich monatliche Mobilitätskosten von total rund Fr. 270.00 zu veranschlagen.