2. 2.1. Gegen diesen ihm am 7. Mai 2025 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 16. Mai 2025 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Abweisung des Antrags der Klägerin auf Leistung eines Prozesskostenvorschusses, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Klägerin. 2.2. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Juni 2025 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3- Gleichzeitig beantragte sie: