Hingegen muss der Richter nicht überzeugt werden, dass es sich tatsächlich so verhält wie vorgebracht (Urteil des Bundesgerichts 5A_907/2020 vom 30. März 2021 E. 2.1 m.w.H.). Beim Entscheid, ob ein Sachverhalt als glaubhaft erscheint, kommt dem Richter ein gewisses Ermessen zu (Urteil des Bundesgerichts 5A_139/2018 vom 25. Juni 2019 E. 2.6.2 m.w.H.). 4.2. Der Beklagte bringt vor, den von der Klägerin als Rechtsöffnungstitel eingereichten Mietvertrag betreffend das Restaurant an der […] in R._____ vom 1. Juni 2023 (act. 5 ff.) nie unterzeichnet zu haben.