2. 2.1. Mit Gesuch vom 31. Januar 2025 (Postaufgabe: 5. Februar 2025) ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Q._____ unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten um Erteilung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Forderungen. 2.2. Mit Stellungnahme vom 24. Februar 2025 beantragte der Beklagte sinngemäss die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Q._____ erkannte mit Entscheid vom 17. März 2025: