Dies sei geschehen, nachdem derselbe Arzt dem Gesuchsteller mitgeteilt habe, dass er ihn nicht mehr als Patient annehmen werde. Dieses Vorgehen hätte potentiell schwerwiegende Folgen für ihre Gesundheit haben können und stelle ebenfalls eine schwerwiegende Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht dar. -7-