In der Zeit vom 27. August bis 4. September 2024 habe der Gesuchsteller der Anweisung seines Hausarztes und des Notfallarztes gefolgt und trotz unerträglicher Schmerzen gearbeitet. Die Beschwerden hätten zugenommen, seine Beweglichkeit hätte sich erheblich verschlechtert und er habe nicht mehr normal gehen können. Erst auf sein schriftliches Drängen hin sei am 12. September 2024 eine MRT-Untersuchung durchgeführt worden. Sein damaliger Hausarzt habe versucht, die Ergebnisse herunterzuspielen. Doch der Gesuchsteller habe ihm zwei Stellen auf der Bildgebung gezeigt, die auch vom Radiologen hervorgehoben worden seien.