_ habe ihm ein Arzt sowohl die Röntgenals auch MRT-Untersuchung verweigert. Stattdessen habe er den Gesuchsteller verhöhnt und ihn wieder zur Arbeit geschickt. Etwa zehn Tage später habe der Gesuchsteller Schmerzen in der Leistengegend gehabt. Am 11. Dezember 2024 seien bei einer Ultraschalluntersuchung Zysten in der Leistengegend festgestellt worden, die durch mechanische Fehlbelastungen infolge der Zehenverletzung entstanden seien. In der Zeit vom 27. August bis 4. September 2024 habe der Gesuchsteller der Anweisung seines Hausarztes und des Notfallarztes gefolgt und trotz unerträglicher Schmerzen gearbeitet.