2. 2.1. 2.1.1. Die Vorinstanz lehnte das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und hielt zur Begründung fest, der Gesuchsteller habe unter Beilage diverser Unterlagen ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vor Rechtshängigkeit der Hauptsache eingereicht. Er habe im Wesentlichen ausgeführt, dass er beabsichtige, eine medizinische Haftungsklage gegen die verantwortlichen Ärzte einzureichen, die durch ihre Fehlbehandlung und Fahrlässigkeit seine Gesundheit erheblich geschädigt hätten. Zudem sei seiner Ehefrau das Recht auf eine notwendige medizinische Untersuchung verweigert worden. Die Ausführungen des Gesuchstellers zur beabsichtigten Haftungsklage seien vage.