1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 9. April 2025 (Postaufgabe) beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Hauptsache. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Entscheid vom 28. April 2025 ab. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 2. Mai 2025 zugestellten Entscheid erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 9. Mai 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: