1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ vom 31. Dezember 2024 für eine Forderung von Fr. 874.00 nebst 5 % Zins seit 20. Dezember 2024 (Forderungsgrund: "Ausstehende Sozialversicherungsforderung 24.09.2024 Akonto-Differenz- rechnung [9.2024] 19.12.2024 Verzugszins 01.10.2024 - 19.12.2024") und Fr. 34.60 ohne Zins. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 27. Januar 2025 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 21. Februar 2025 wurde der Beklagten am 24. Februar 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 21. März 2025 beim Bezirksgericht Muri das Konkursbegehren.