c summarische Verfahren erwähnt (Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung [Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung] vom 26. Februar 2020, BBl 2020 2712), wurde in den parlamentarischen Beratungen zwar gestrichen (www.parlament.ch/centers/eparl/ curia/2020/20200026/S33%20D.pdf). Diese von den vorberatenden Kommissionen vorgeschlagene Version wurde vom Ständerat (AB 2021 S 675) und vom Nationalrat (AB 2022 N 689) jedoch diskussionslos angenommen. Das Verhältnis des revidierten Art. 111 Abs. 1 ZPO zu Art. 68 SchKG wurde weder in der Botschaft noch in den parlamentarischen Beratungen thematisiert.